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Bei ihnen besteht der dreijährige
Anspruch auf Elternzeit nicht ab der Geburt des Kindes, sondern ab der
Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens jedoch bis zur Vollendung
des achten Lebensjahres des Kindes. Bei mehr Verdienst fällt das
Erziehungsgeld nicht ganz weg, sondern wird verringert. Bei mehreren Kindern
besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich
die Zeiträume im Sinne von Satz 1 überschneiden. Bei mehreren
Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind. Beide
Eltern können die Elternzeit auch gemeinsam nehmen, sowohl der Vater
als auch die Mutter können während der Elternzeit bis zu je
30 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Arbeitnehmer
kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Der Arbeitgeber
beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung,
in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub,
der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis
zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer
Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Der Arbeitgeber kann
vielmehr den Erholungsurlaub, der dem Arbeitgeber für das Urlaubsjahr
aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat,
für den der Arbeitnehmer Erziehungsurlaub nimmt, um 1/12 kürzen.
Seit Januar 2001 können Eltern gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen,
diese Zeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes verteilt werden.
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Der Arbeitnehmer kann gegenüber
dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich
ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer
der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit beanspruchen.
Der Arbeitnehmer kann, soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit
nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, Klage vor den Gerichten für
Arbeitssachen erheben. Der Arbeitnehmer schuldet keine Arbeitsleistung
und der Arbeitgeber keine Vergütung. Der Arbeitnehmer verrichtet
während des Erziehungsurlaubs Teilzeitarbeit. der Elternzeitverordnung
des Bundes. Der Erziehungsurlaub endet drei Wochen nach dem Tod des Kindes;
vgl. Der Erziehungsurlaub endet nach Ablauf des dreijährigen Zeitraums
für seine Inanspruchnahme; vgl. Der Hinweis des Arbeitgebers ist
jedoch rechtlich gestattet. Der in einem anderen EU/EWR-Gebiet wohnende
Ehegatte des in Satz 1 genannten EU/EWR-Bürgers ist anspruchsberechtigt,
wenn er die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.
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